Rechtsprechung
VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
AsylG §§ 3, 4
Inländische Fluchtalternative für Kurden im Irak
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17
(Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
Am Ort des internen Schutzes muss unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Betroffenen jedenfalls das Existenzminimum gewährleistet sein (…BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 19/08 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 82).Ein verfolgungssicherer Ort bietet erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn 87).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - und U.v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - beide juris). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - und U.v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - beide juris). - BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 19.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
Am Ort des internen Schutzes muss unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Betroffenen jedenfalls das Existenzminimum gewährleistet sein (BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 19/08 - juris Rn. 16;… VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 82).