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   VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165   

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VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165 (https://dejure.org/2023,16155)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.02.2023 - B 3 K 22.30165 (https://dejure.org/2023,16155)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - B 3 K 22.30165 (https://dejure.org/2023,16155)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AsylG §§ 3, 4
    Inländische Fluchtalternative für Kurden im Irak

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
    Am Ort des internen Schutzes muss unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Betroffenen jedenfalls das Existenzminimum gewährleistet sein (BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 19/08 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 82).

    Ein verfolgungssicherer Ort bietet erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn 87).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - und U.v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - beide juris).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - und U.v. 17.11.2010 - 10 C 13.10 - beide juris).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 19.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 3 K 22.30165
    Am Ort des internen Schutzes muss unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Betroffenen jedenfalls das Existenzminimum gewährleistet sein (BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 19/08 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 82).
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